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Zentrale Fingerabdruckdatei Das Grundrechtsfiasko

Von: heise.de

Eine Grenze für die nationalen Regierungen hat allerdings kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seiner Entscheidung gegen die britische Regierung (Marper vs. UK) gesetzt. Darin hatte der EGMR die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken für unverhältnismäßig und unvereinbar mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt. Etwaige nationale Gesetze zu den biometrischen Datenbanken fänden hier ihre EU-rechtliche Grenze, erläutert van Ballegooji.

Von: Deutscher Anwaltverein lirak.li

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom 4. Dezember 2008 ein Gesetz des Vereinigten Königreiches für unvereinbar mit Artikel 8 der EMRK über den Schutz der Privatsphäre erklärt. Dieses Gesetz ermächtigt die britischen Behörden DNA-Profile und Fingerabdrücke Verdächtigter unbefristet zu speichern, ungeachtet ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht. Es wird bei der Speicherung außerdem nicht berücksichtigt, welche Tat einem Beschuldigten vorgeworfen wird. Generell akzeptiert der Gerichthof die Speicherung von DNA als sinnvoll für die Kriminalitätsvorbeugung. Der EGMR hatte aber abzuwägen, ob das Gesetz den Anforderungen des Artikels 8 EMRK entspricht und es demnach für die Sicherheit einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, DNA-Profile unbeschränkt zu speichern. Gemäß der Rechtsüberlieferung der EMRK und der Rechtspraxis der meisten Mitgliedsstaaten erfordere die Speicherung von Daten eine Verhältnismäßigkeit von Umfang und Zweck, eine zeitliche Begrenzung und eine Berücksichtigung der Schwere der vorgeworfenen Tat. Die Kammer zeigte sich beeindruckt von der Machtfülle der britischen Behörden und wies auf die Wahrscheinlichkeit einer Stigmatisierung von Unschuldigen durch ein System hin, das keinen Unterschied zwischen Kriminellen zu Unschuldigen mache. Das Vereinigte Königreich wurde aufgefordert dieser Situation abzuhelfen und den Klägern Schadensersatz zu zahlen.

Von: heise.de

07.05.2009. Britische Regierung will Unschuldige weiter in DNA-Datenbank speichern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied Ende vergangenen Jahres, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Nichtsdestotrotz will das britische Innenministerium die Daten von 850.000 unschuldigen Personen auf seiner forensischen DNA-Datenbank bis auf Weiteres behalten, wie der Guardian berichtet. Das Home Office erkennt zwar an, dass die DNA-Profile einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen, das Ministerium zeigt sich aber in seiner Reaktion auf das Gerichtsurteil nicht willens, die DNA-Informationen schnell zu löschen. Sie würden, schreibt der Guardian, für die Ermittlungsarbeit der Polizei einen so hohen Wert darstellen, dass das Behalten die “bevorzugte Option” sei. So will man laut einer neuen Planung zunächst eine Prüfung der Datenprofile der unschuldigen Personen durchführen, um zu sehen, ob “für jemand unter ihnen Vorstrafen für ein anderes Vergehen registriert sind”. Diese Prüfung, die auf einen Abgleich mit anderen Datenbanken hinausläuft, soll bis zu zwei Jahre dauern. 350.000 dieser DNA-Profile sollen laut Innenminsterium mit Einträgen in der Polizei-Datenbanken verknüpft sein. Bei 500.000 Profilen, die aufgrund von DNA-Proben angelegt wurden, die Personen bei der Verhaftung abgenommen wurden, sei weder klar, ob die Verhaftung zu einer Verurteilung geführt habe, noch ob die DNA-Profile erst gelöscht werden würden, wenn sie überprüft würden, heißt es in dem Bericht.

Von: argedaten.at

23.9.2005. Zentrale Fingerabdruckdatei - das Grundrechtsfiasko. Grundrechtsverletzung wegen ungenügender Zweckbestimmung - fehleranfällige Biometrietechnologie bringt auch sicherheitstechnisches Fiasko - Fehler systemimmanent und nicht behebbar - Keine EU-Kompetenz in Sachen Reisepass - neuen Reisepass jetzt beantragen - derzeit 983.977 Personen mit Fingerabdrucken erfasst, bei weniger als 0,06% der Delikte nützen Fingerabdrucke. Mit den nunmehr angekündigten neuen Reisepässen, die sowohl ein Bild, als auch zumindest zwei Fingerabdrücke auf einem RFID-Chip enthalten sollen, geht das Innenministerium sowohl weit über die Vorgaben der UN-Organisation ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) hinaus, die nur ein digitales Bild verlangt, als auch über die vorjährigen Pläne der EU, die noch keine zentrale Fingerabdruckdatei vorsah. Mit der Zentraldatei werden populistische Bedürfnisse befriedigt, obwohl aus der kriminalpolizeilichen Praxis bekannt ist, dass mittels Fingerabdrücke nur eine verschwindend geringe Zahl von Delikten aufgeklärt werden kann. Im Jahr 2004 leisteten bloß in 375 Fällen Fingerabdrucke einen Aufklärungsbeitrag, bei insgesamt 983.977 erfassten Personen und 643.648 Delikten! Jede personenbezogene Datensammlung ist als Grundrechtseingriff zu verstehen und ist nach der EG-Richtlinie Datenschutz und nach dem DSG 2000 verboten. Die entsprechende Bestimmung steht in Österreich sogar im Verfassungsrang. Eine Durchbrechung dieses umfassenden Geheimhaltungsschutzes ist nur bei berechtigten Zwecken, die jedoch wesentlicher sein müssen als der Grundrechtseingriff, erlaubt. Genau diesen berechtigten Zweck bleiben jedoch Politiker bei der Rechtfertigung einer zentralen Fingerabdruckdatei schuldig. Bestenfalls erfolgt der vage Hinweis, dass im Falle eines Verbrechens ja man auch den Fingerabdruck des Verbrechers in der Datei hätte. Eine naive Vorstellung, im Vergleich dazu die sprichwörtliche Suche einer “Nadel im Heuhaufen” ja eine geradezu zielgerichtete Suchstrategie ist. … Damit hat eine zentrale Fingerabdruckdatei keinen - in Abwägung zum Grundrecht - ausreichend konkreten und rechtfertigbaren Zweck. … Unbescholtene Bürger genießen dieselben Reiserechte wie potentielle Terroristen, beide haben Anspruch auf einen Reisepass. Einzig Manipulationen am Reisedokument könnten leichter aufgedeckt werden, dazu ist aber keine zentrale Fingerabdruckdatei notwendig, sondern nur die Prüfung mit dem im Reisepass gespeicherten Daten. Bestenfalls nach Straftaten könnte man Abgleiche machen, sofern die Täter überhaupt am Tatort waren und noch leben. Warum funktioniert Fingerscan in der kriminalistischen Aufklärung? Hier ist festzuhalten, dass er nicht funktioniert. Das Mittel des Fingerabdruckvergleichs ist in der Verbrechensbekämpfung relativ ineffizient. Der Fingerabdruck ist nur ein Sachbeweis unter vielen und erlaubt bloß Personenkreise (Verdächtige) weiter einzugrenzen. Die am Tatort gefundenen Fingerabdruckspuren werden nicht gegen Millionen Abdrücke abgeglichen, sondern gegen eine vergleichsweise kleine Zahl Verdächtiger. Treffer “überführen” dann nicht den Täter, sondern machen bloß eine Indizienkette dichter, ein Fingerabdruck allein wird nicht zu einer Verurteilung reichen. Der Sicherheitsbericht 2004 weist 983.977 Personen in der EKIS-Fingerabdruckdatei aus. Trotz dieser enormen Zahl konnten bloß in 375 Fällen Fingerabdrucke am Tatort identifiziert werden. Bei 643.648 Delikten im Jahr 2004 ist das weniger als 0,06%! Sicherheitsbewusste Bürger und populistische, uninformierte Politiker unterliegen einem fatalen Trugschluss, wenn sie glauben, dass die vielen EURO-Millionen auch nur den geringsten Beitrag zur Terrorbekämpfung leisten werden. Ganz im Gegenteil, die Einschränkung der Grundrechte wird neue Personenkreise zu extremistischen Haltungen motivieren und die eingesetzten Mittel werden für wichtige Sicherheitsaufgaben fehlen. Zur Freude der Biometrie-Lobby, zum Schaden demokratischer Gemeinschaften. Auch operativ-technisch ist mit einem Sicherheitsverlust zu rechnen. … Grund für die Massenspeicherung von Bürgertaten sind weniger effiziente Methoden der Kriminalitätsbekämpfung, sondern der ständige Aufbau neuer Bedrohungsbilder. Mit dem massiven Einsatz von Überwachung und Datenspeicherung wird dem Bürger eine ständig steigende Bedrohung suggeriert und gleichzeitig signalisiert, dass man ihn ja jederzeit überwachen und identifizieren kann. Verschwiegen wird, dass der unbescholtene Bürger leicht überwachbar wird, ein krimineller Täter aber durch relativ einfache Vorkehrungsmaßnahmen die Überwachung unterlaufgen kann. Werden die Bürger permanent in Angst und Schrecken gehalten, lassen sich auch leichter unsoziale politische Maßnahmen in anderen Bereichen durchsetzen, etwa in der Bildungspolitik, bei der Gesundheitspolitik, bei sozialer Sicherheit, Arbeitsmarktpolitik und Pensionsvorsorge. Keine EU-Kompetenz in Sachen Reisepass. Was in der Diskussion oft vergessen wird. In Sachen Reisepässe besteht überhaupt keine EU-Kompetenz. Versteht man die Ausstellung eines Reisepasses als Verwaltungshandlung zur Sicherung des Grundrechts auf Reisefreiheit, dann ist dies nationale Angelegenheit. Nur mit der Krücke, dass Reisepassinhaber grundsätzlich eine Sicherheitsgefährdung darstellen und somit verdächtig sind, usurpiert derzeit die EU unter Hinweis auf die zweite Säule der gemeinsamen “Sicherheitspolitik” das Thema Reisepässe. Hier hätten EU-kritische Politiker endlich ein sinnvolles Betätigungsfeld, die EU-Aktivitäten in die Schranken zu weisen.

Von: heise.de

12.6.2008. Keine Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken für den E-Personalausweis. Nach heftigen Bedenken in der SPD gegen die Notwendigkeit eines biometrischen Personalausweises für alle Bürger sind sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) nun einig, dass Fingerabdrücke nur freiwillig in das neue Pflichtdokument im Scheckkartenformat aufgenommen werden sollen. … Kein Bürger würde so verpflichtet, Unternehmen Einblick in seine auf dem Dokument gespeicherten Daten zu geben. … So konnte zunächst der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy, keinen Grund zur verpflichtenden Einführung von Fingerabdrücken sehen. Ende Mai äußerte sich Zypries dann sehr skeptisch über die Erforderlichkeit des Biometrie-Zwangsprojektes, da die Personalausweise bereits sehr fälschungssicher seien. Bei den elektronischen Reisepässen zweiter Generation hatte die SPD dem Einbau von zwei Fingerabdrücken dagegen vor einem Jahr zugestimmt. Mit dieser Bestimmung müssen sich gegenwärtig Verwaltungsgerichte sowie das Bundesverfassungsgericht auseinandersetzen. … “Es läuft darauf hinaus, dass der Bürger selbst entscheiden kann, ob er seine Fingerabdrücke abgibt oder nicht.” … “Ein Dokument mit biometrischen Merkmalen wäre für den Bürger teurer als der bisherige Ausweis, brächte aber keinen Sicherheitsgewinn.” Datenschützer und Bürgerrechtler hatten Schäubles Pläne immer wieder angegriffen. Im März hatte der Chaos Computer Club (CCC) den Fingerabdruck des Innenministers veröffentlicht, um gegen die Speicherung von biometrischen Daten in Ausweisdokumenten zu protestieren.

Von: heise.de

29.3.2008. CCC publiziert die Fingerabdrücke von Wolfgang Schäuble. Mit einer spektakulären Aktion protestiert der Chaos Computer Club (CCC) gegen die fortschreitende Verwertung biometrischer Daten. In der aktuellen Ausgabe der Clubzeitschrift Die Datenschleuder veröffentlichen die Hacker den Fingerabdruck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Die Hacker wollen sich damit gegen die zunehmende Erfassung biometrischer Daten zur Wehr setzen. Besonders die Speicherung der Fingerabdrücke im E-Pass stößt dem CCC übel auf. “Wir wollen mit der Veröffentlichung ein warnendes Zeichen setzen”, erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling gegenüber heise online. Fingerabdrücke seien nicht so sicher, wie die Politik behauptet, erklärt Engling: “Sie gehören in keine sicherheitskritische Anwendung und erst recht nicht in den E-Pass.” Die Hacker haben es nicht beim Abdruck von Schäubles Fingerabdruck belassen dem Heft liegt auch eine fertige Fingerabdruck-Attrappe bei. Die dünne Folie kann auf die Fingerkuppe geklebt werden, um zum Beispiel Fingerabdruckscanner zu täuschen.

Von: ccc.de

29. März 2008. “Wir wollen mit der Veröffentlichung die Debatte um die biometrische Vollerfassung jedes Bürgers greifbarer machen”, erklärte CCC-Sprecher Dirk Engling. “Fingerabdruck-Biometrie ist nicht so sicher, wie die Politik beteuert. Sie gehört in keine sicherheitsrelevante Anwendung und erst recht nicht in den ePass.” Mit der Veröffentlichung weist der Club erneut deutlich auf die grundsätzlichen Risiken biometrischer Systeme hin. Jeder Mensch hat maximal zehn Fingerabdrücke, die er weder ersetzen noch schmerzfrei verändern kann. Doch der biometrische Identitätsdiebstahl erfordert lediglich den Zugriff auf einen brauchbaren Abdruck (z. B. an einem Glas), eine Digitalkamera und einen Laserdrucker zum Erstellen einer Folienvorlage und etwas Holzleim für die Fingerabdruck-Attrappen. Eine einfache Anleitung für das Kopieren von Fingerabdrücken hatte der CCC bereits im Jahre 2004 veröffentlicht. Der Datenschleuder liegen die Vorlage und eine fertige Attrappe bei. Um damit zum Beispiel bei Edeka einkaufen gehen zu können, muss man den nachgemachten Abdruck nur noch vorsichtig auf den eigenen Finger kleben. Somit kann man praktisch alle üblichen Fingerabdruck-Biometriesysteme überlisten. “Die Verwendung von Fingerabdrücken zur Identifizierung von Bürgern ist ein technischer und sicherheitspolitischer Irrweg, der so schnell wie möglich beendet werden muss. Der Bundestag ist aufgefordert, das Biometrie-Pass-Experiment schleunigst zu beerdigen.

Von: Basler Zeitung und tagesanzeiger.ch

27.1.2009. Mittels «Fingerhut» zu einer völlig neuen Identität. Verliebte Südkoreanerin umgeht mit gefälschten Fingerabdrücken biometrische Einreisekontrolle nach Japan. … Der Fall stärkt nicht gerade das Vertrauen in die biometrische Einreisekontrolle, die weltweit immer mehr umgesetzt wird: In Japan wurde zum Jahreswechsel erstmals bekannt, dass das hochmoderne Erkennungssystem der örtlichen Zollbehörden, das von jedem einreisenden Ausländer ein Bild schiesst und Fingerabdrücke von zwei Fingern nimmt, mit einem einfachen Trick ausgehebelt wurde: Eine mit einem Einreiseverbot belegte 51-jährige Südkoreanerin hatte sich ein spezielles Klebeband mit Fingerabdrücken auf die Fingerkuppen geklebt und so die Kontrolle überlistet. Ihr Motiv: Liebe. Der Fall ist nicht nur ein Schlag für die Zollbehörden weltweit, sondern auch für Identifikationssysteme im Internet. «Alle bestehenden Identitätssysteme werden durch Passfälschungen, Sicherheitslücken bei der Web-Verschlüsselung SSL und nun sogar einen ausgetricksten Fingerabdruckleser praktisch wertlos», meint Dean Procter, Chef von Transinteract, einem ID-Solutions-Anbieter für Mobiltelefone. … Unter Anleitung des hilfsbereiten Gangsters klebte sie den Überzieher auf die Finger, flog ins nordjapanische Provinznest Aomori und passierte ohne Probleme die Grenzkontrolle. Besonders unangenehm wird die Angelegenheit für Japans Sicherheitsbehörden dadurch, dass diese Methode nach Aussage der Südkoreanerin recht häufig erfolgreich angewendet wird. Auch die Einführung des elektronischen Passes, der ein Digitalfoto und zwei Fingerabdrücke speichert, dürfte wirklich entschlossenen Terroristen oder Verbrechern die Einreise lediglich erschweren, nicht aber verunmöglichen. «Es ist auf jeden Fall möglich, elektronische Pässe nachzumachen, es ist nur eine Frage des Preises», sagt Sicherheitsexperte Bruce Schneier, der vom bekannten britischen Magazin «Economist» zum «Sicherheitsguru» ernannt wurde. Aber selbst richtige Ausweise mit falschen Identitäten zu ergattern ist möglich. «Ein grosses Problem ist synthetischer Identitätsraub», sagt Schneier. Dabei werden Details verschiedener Personen zu einer neuen Identität verschmolzen. Ausserdem ist das System nur so gut wie das schwächste Glied der Kette, sprich die 62 teilnehmenden Staaten. «Es ist auch möglich, sich einen Pass von korrupten Beamten mit einer falschen biometrischen Identität zu kaufen», so Schneier. Unter den Erstanwendern des elektronischen Passes ist beispielsweise Pakistan, dessen Regierung korrupt ist.

Von: heise.de

8.1.2009. Identität per Fingerhut. … Ein freundliches südkoreanisches Mitglied der Unterwelt stattete sie dann im April 2008 gegen Bezahlung von 13 Millionen Won (umgerechnet derzeit 7500 Euro) mit einem gefälschten Pass und gummiartigen, fleischfarbenen Fingerabdrucküberzieher aus. Ihre neue Haut klebte sie unter Anleitung auf die Finger, flog ins nordjapanische Provinznest Aomori und hinderte damit gut kaschiert das Erkennungssystem, sie abzuweisen. Besonders unangenehm wird die Angelegenheit für Japans Sicherheitsbehörden dadurch, dass diese Methode nach Aussage der Südkoreanerin recht häufig erfolgreich angewendet wird. Die Methode verwundert eigentlich nicht. Ich selbst habe hier in Tokio schon eine Fingerprothesenherstellerin besucht, deren Spitzenmodell ebenfalls Fingerabdrücke aufwies. Und was liegt näher, als die Technik nicht auch auf die dünne Silikonschicht der Kunstgliedmaßen zu beschränken und eine neue Identität im Fingerhutformat herzustellen. Und der Preis zeigt, dass der Erkennungsschutz für jedweden Missetäter erschwinglich ist. … Auch die Einführung des elektronischen Passes, der in Deutschland zum Beispiel ein Digitalfoto und zwei Fingerabdrücke speichert, dürfte es wirklich Entschlossenen lediglich erschweren, illegal einzureisen, nicht aber unmöglich machen. Denn das System ist nur so gut wie das schwächste Glied in der Kette, sprich die teilnehmenden Staaten. So haben 62 Staaten den ePass bereits eingeführt. Unter den Erstanwendern ist ausgerechnet Pakistan, dessen Regierung in vielen Gegenden nicht Herr ihrer Lage ist. Bei meiner letzten Reise dorthin wurde von dem Besuch diverser Landesteile abgeraten, weil dort die staatlichen Organe nichts, aber die lokalen Clans alles zu sagen hatten. Dörfer haben sich dort der Manufaktur von Waffen verschrieben, das Militär dem Bau von Atombomben, und viele mehr oder weniger religiöse Organisation der Ausbildung von Terroristen. Ich vermute mal, dass auch einige Beamte in den Passstellen unternehmerisch tätig sind und neue biometrische Identitäten verkaufen. Im Ausland unbescholtene Ganoven würden dann ganz legal um die Welt reisen. Wessen Fingerabdrücke in Datenbanken gespeichert sind, hat es, wie sich gezeigt hat, nur unwesentlich schwerer.

Von: heise.de

18.11.2008. Britische Gendatenbank sammelt Daten einer Million Minderjähriger. Großbritannien unterhält die größte forensische DNA-Datenbank der Welt. Die “DNA-Database” erfasst 4,4 Millionen Personen, das entspricht 7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Seit Beginn der Datenbank wurde bereits die DNA von über einer Million Minderjährigen registriert, berichtet die britische Zeitung Telegraph. … Politisch brisant ist dies, weil die Polizei mit Minderjährigen Personen erfasst, für welche die Unschuldsvermutung im besonderen Maß ausgelegt ist. Seit 2004 kann die Polizei von allen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, ein DNA-Profil erstellen und unbefristet speichern - selbst wenn die Person vor Gericht für unschuldig erklärt oder aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird. Das heißt, dass unschuldige 12-Jährige theoretisch ihr ganzes Leben lang in der Datenbank verurteilter Verbrecher bzw. Verdächtiger gespeichert bleiben können. Oppositionspolitiker klagen die Regierung nun an, dass sie Kinder “als Beute missbrauchen” würde, um heimlich die größte DNA-Datenbank der Welt zu schaffen. … Dessen ungeachtet gab ein führender Mitarbeiter des Staatsunternehmens Forensic Science Services laut Telegraph vor Kurzem bekannt, dass die Datenbank bis 2012 wahrscheinlich doppelt so groß sein werde - mit DNA-Daten von einem Sechstel der erwachsenen Bevölkerung. Derzeit wächst die Datenbank wöchentlich um 15.000 Profile.

Von: kopp-verlag.de

23.8.2008. Die biometrische Datenerfassung von Schulkindern. Biometrische Daten sind bei Sicherheitsbehörden hoch begehrt. Immerhin glaub man mit ihrer Hilfe die Verbrechensbekämpfung weiter intensivieren zu können. Die Sammelwut kennt keine Grenzen. Und in immer mehr Schulen werden den Kindern in allen Klassen Fingerabdrücke abgenommen. Das soll angeblich künftig ihr Leben vereinfachen. Seit mehr als einem Jahr schon wächst die Zahl jener Schulen und Universitäten in der Welt, an denen den Schülern und Studierenden Fingerabdrücke abgenommen werden. Mit Hilfe dieser biometrischen Daten sollen sie etwa einen schnellen Zugang zu Kantinen bekommen. Sie bezahlen dort mit ihrem Fingerabdruck. Brad Lorge war einer jener Schüler, der überraschend aus seiner Klasse an der australischen Ku-ring-gai High Schule aus der Klasse gerufen und zur Abgabe seiner Fingerabdrücke aufgefordert wurde. Der Junge weigerte sich. Und er war nicht der einzige. Die Regierung stoppte das Projekt - weil es zu viel Aufsehen gab. Nun ist Australien weit entfernt und man mag das auf den ersten Blick für einen Einzelfall halten. Auch in Großbritannien gibt es solche Projekte, etwa an der Ouesdale-Schule in Newport Pagnell. Ein 15 Jahre alter Schüler beschwerte sich bei der Lokalzeitung darüber, dass er seine Fingerabdrücke »wie bei einem Kriminellen« nehmen lassen müsse, um an der in britischen Schulen üblichen Schulspeisung teilnehmen zu dürfen. An der Caldicott-Comprehensive-Schule in Newport/Wales protestierten die Eltern gegen die zwangsweise Abnahme der Fingerabdrücke ihrer Kinder. Die BBC hat die Proteste der Eltern dokumentiert. Auch im Abbey College in Ramsey/Cambridgeshire mussten die Schüler ihre Fingerabdrücke einscannen lassen. Auch an der Tretherras-Schule in Cornwall wurde das System inzwischen eingeführt - für 30.000 Pfund. Es finden sich viele Schulen, die diesem Beispiel gefolgt sind. Und in den meisten Fällen werden die Eltern nicht einmal über die Abnahme der Fingerabdrücke ihrer Kinder informiert. In Derry/Nordirland hat das Oakgrove College den Eltern die Aktion vorenthalten. Besorgte Eltern wurden daraufhin zu Bloggern. Und inzwischen finden sich auch Foren zum diesen Aktionen im Internet. Angeblich - so versichern es die Schulen den besorgten Eltern - sind die gewonnenen Fingerabdrücke der Kinder für die Sicherheitsbehörden wertlos, da sie nur rudimentäre Eckpunkte beinhalten. Das jedenfalls erzählt man den Eltern - um sie zu beruhigen. Wie man allerdings aus diesen »rudimentären Eckpunkten« bei den Sicherheitsbehörden dann doch wieder komplette Fingerabdrücke erstellt, das ist in einer Studie aus dem Jahre 2007 auch im Internet für jeden frei einsehbar. In immer mehr westlichen Staaten werden nun Schülern die Fingerabdrücke abgenommen. In den meisten Fällen bekommen die Eltern das nicht einmal mit - es geschieht »spielerisch«. Ob die Daten tatsächlich bei den Schulen verbleiben, wer weiß das schon. Und die Zahl der Datenschutzskandale nimmt unterdessen nicht ab, sondern zu. Ist die Abnahme der Fingerabdrücke von Kindern in den Schulen da wirklich erforderlich?

 

06.05.2009. Großbritannien: Privatfirmen sollen Fingerabdrücke für Biometrie-Ausweise erfassen. Das britische Innenministerium hat am heutigen Mittwoch bekannt gegeben, dass derzeit Gespräche mit verschiedenen Wirtschaftszweigen über eine Kooperation bei der Umsetzung des umstrittenen nationalen ID-Card-Projekts geführt würden. Die Regierung in London hatte im Jahr 2004 die Wiedereinführung einer Ausweispflicht in Großbritannien beschlossen und im sogenannten Identity Cards Bill die Aufnahme von digitalem Gesichtsbild und Fingerabdrücken als biometrische Identifikationsmerkmale in neuen Chipkarten-Ausweisen verankert. Offenbar aus Kostengründen erwägt Home Secretary Jacqui Smith nun, die Erfassung von Fingerabdrücken künftig in Postfilialen, Apotheken, Fotoläden oder Drogerien durchführen zu lassen.